Der Kurs dient zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung laut § 34 a der Gewerbeordnung bei der zuständigen IHK

(Industrie- und Handelskammer

Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Mit der Teilnahme an dieser Schulungsmaßnahme, erlangt man Fachwissen im Bereich des Werkschutzes. Stetig steigende Anforderungen an das Personal in diesem Bereich, fordern das Mitarbeiter auf diesem umfangreichen Gebiet gut Aus- und Weitergebildet sind.

 

Dieser Lehrgang eignet sich zur Auffrischung der bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten und das Aneignen neu entwickelter Konzepte für die Mitarbeiter im Unternehmen, die im Bereich des Werkschutzes tätig sind.

 

Für Anfänger ist dieser Kurs genauso gut geeignet wie für Profis. Die Neueinsteiger bekommen einen tiefen und detaillierten Einblick in die Rahmenbedingungen dieses Berufes und werden fachkundig auf Ihre Tätigkeit vorbereitet. 

 

Je nach Bestreben der einzelnen Teilnehmer und nach Ihren Vorkenntnissen, besteht die Möglichkeit die Sachkundeprüfung § 34 a Gewo oder die Prüfung zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft abzulegen.


Fachkraft für Schutz- und Sicherheit ist seit September 2002 in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Die Ausbildung dauert bei einer Umschulung zwei Jahre. 

Inhalt der Ausbildung:

Theorie: 1.960 Stunden im Lernfeldkonzept

Berufliches Praktikum: 1.440 Stunden


Die Qualifizierung zur IHK-zertifizierten Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) ermöglicht in weniger als einem Jahr den beruflichen Aufstieg und bereitet auf Führungsaufgaben vor. Dabei orientieren wir uns am bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan des DIHK. Die Weiterbildung ermöglicht auch Quereinsteigern mit nachgewiesenen Branchenkenntnissen den Zugang zu qualifizierten Security-Dienstleistungen und öffnet den Weg zu einer aufstiegsorientierten beruflichen Karriere.


7.5.1 WaffVwV (5. März 2012) Da die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleisten muss, sind als Mindestdauer (ohne Prüfung) grundsätzlich 16 Vollstunden bzw. 22 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten) vorauszusetzen. Eine Unterschreitung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, z. B. wenn eine Fertigkeit im Schießen nicht nachgewiesen werden muss.
Demgegenüber ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichtseinheiten) Voraussetzung. In der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen) zu vermitteln. Der Lehrgang mit abschließender Prüfung ist unabhängig von der nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) vorgesehenen Unterrichtung und Prüfung zu absolvieren.